Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vollstreckungsgegenklage
Vollstreckungsgegenklage,die Klage des Vollstreckungsschuldners gegen den Gläubiger, die darauf zielt, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt werde, weil der Anspruch nicht oder nicht mehr bestehe (§ 767 ZPO). Ist der Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide) rechtskraftfähig, so sind solche Einwendungen nur zulässig, wenn sie nach dem Schluss der mündl. Verhandlung, in der sie im Erkenntnisverfahren spätestens hätten vorgebracht werden müssen, entstanden sind.
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