Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volkszählung
Volkszählung(Zensus), zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) erfolgende staatl. Erhebung statist. Daten über die Bev. (Bev.-Zahl, Berufs- und Wohnungsverhältnisse usw.), die primär für staatl. Planungen und Maßnahmen notwendig sind. Um die aus einer V. gewonnen Daten zu aktualisieren (Fortschreibung), werden in jährl. Turnus Stichprobenerhebungen (ein Prozent der Bev.) durchgeführt (Mikrozensus). Anlässlich der von Bürgerinitiativen (V.-Boykott) 1983 verhinderten V. hat das Bundesverfassungsgericht das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung festgestellt. Dessen Wahrung ist in das V.-Ges. von 1987 eingeflossen. Bei V. und Mikrozensus besteht eine Auskunftspflicht. - Erste V. gab es bereits im Altertum bei Chinesen, Ägyptern und Juden (2. Sam. 24, 1-10).
Volkszählung(Zensus), zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) erfolgende staatl. Erhebung statist. Daten über die Bev. (Bev.-Zahl, Berufs- und Wohnungsverhältnisse usw.), die primär für staatl. Planungen und Maßnahmen notwendig sind. Um die aus einer V. gewonnen Daten zu aktualisieren (Fortschreibung), werden in jährl. Turnus Stichprobenerhebungen (ein Prozent der Bev.) durchgeführt (Mikrozensus). Anlässlich der von Bürgerinitiativen (V.-Boykott) 1983 verhinderten V. hat das Bundesverfassungsgericht das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung festgestellt. Dessen Wahrung ist in das V.-Ges. von 1987 eingeflossen. Bei V. und Mikrozensus besteht eine Auskunftspflicht. - Erste V. gab es bereits im Altertum bei Chinesen, Ägyptern und Juden (2. Sam. 24, 1-10).