Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksrichter
Volksrichter,1) im frühen MA. der unter Mitwirkung des Volkes zur Leitung des Volksgerichts (Ding) bestimmte Richter (Ggs.: Königsrichter, Graf); 2) die nach 1945 in der Sowjet. Besatzungszone Dtl.s im Zuge der Umgestaltung der Justiz eingesetzten Richter ohne jurist. Ausbildung.
Volksrichter,1) im frühen MA. der unter Mitwirkung des Volkes zur Leitung des Volksgerichts (Ding) bestimmte Richter (Ggs.: Königsrichter, Graf); 2) die nach 1945 in der Sowjet. Besatzungszone Dtl.s im Zuge der Umgestaltung der Justiz eingesetzten Richter ohne jurist. Ausbildung.