Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksrichter
Volksrichter,1) im frühen MA. der unter Mitwirkung des Volkes zur Leitung des Volksgerichts (Ding) bestimmte Richter (Ggs.: Königsrichter, Graf); 2) die nach 1945 in der Sowjet. Besatzungszone Dtl.s im Zuge der Umgestaltung der Justiz eingesetzten Richter ohne jurist. Ausbildung.
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