Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volkspolizei
Volkspolizei, Abk. VP (Deutsche V., amtl. Abk. DVP, Kw. Vopo), in der DDR die zentralistisch organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit versch. Umstrukturierungen erfuhr. Die VP gliederte sich zuletzt in folgende Dienstzweige: 1) Schutzpolizei, einschl.Wasserschutzpolizei und Betriebsschutz; 2) Verkehrspolizei; 3) Kriminalpolizei; 4) Transportpolizei; 5) Pass- und Meldewesen; 6) VP-Bereitschaften; 7) Feuerwehr. »Chef der DVP« war der Innen-Min., der diese über die »Hauptverwaltung der DVP« (HV DVP) im Ministerium des Innern leitete. Mittelinstanzen waren die 14 »Bezirksbehörden der DVP« (BDVP) und das »Präsidium der VP Berlin« (PdVP). Die untere Ebene der Polizeiorganisation bildeten die VP-Kreisämter (VPKA), die als Außenstellen VP-Reviere, -Wachen und -Gruppenposten unterhielten, sowie die VP-Inspektionen (VPI) in den Ostberliner Stadtbezirken. In den Gemeinden und Stadtbezirken wurden hauptamtl. Abschnittsbevollmächtigte (ABV) eingesetzt, die von rd. 158 000 freiwilligen Helfern als ehrenamtl. Hilfspolizisten unterstützt wurden, um die Bev. besser überwachen zu können. Die rd. 18 000 Mann starken VP-Bereitschaften waren kasernierte Polizeitruppen, die vornehmlich zur Bekämpfung polit. Unruhen bestimmt waren und unmittelbar dem Innen-Min. unterstanden (z. B. Anfang Okt. 1989 in größeren Städten der DDR Übergriffe auf friedl. Demonstranten der sich formierenden Bürgerbewegung). Eine Rechtsgrundlage für die VP wurde erst mit dem Ges. über die Aufgaben und Befugnisse der DVP vom 11. 6. 1968 geschaffen. Mit der staatl. Wiederherstellung der dt. Einheit 1990 wurde die VP aufgelöst und in die neuen Landespolizeien überführt. Für eine kurze Übergangszeit, bis zum Erlass eigener Polizeigesetze, galt in den neuen Bundesländern das DVP-Gesetz als Landesrecht fort.
Volkspolizei, Abk. VP (Deutsche V., amtl. Abk. DVP, Kw. Vopo), in der DDR die zentralistisch organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit versch. Umstrukturierungen erfuhr. Die VP gliederte sich zuletzt in folgende Dienstzweige: 1) Schutzpolizei, einschl.Wasserschutzpolizei und Betriebsschutz; 2) Verkehrspolizei; 3) Kriminalpolizei; 4) Transportpolizei; 5) Pass- und Meldewesen; 6) VP-Bereitschaften; 7) Feuerwehr. »Chef der DVP« war der Innen-Min., der diese über die »Hauptverwaltung der DVP« (HV DVP) im Ministerium des Innern leitete. Mittelinstanzen waren die 14 »Bezirksbehörden der DVP« (BDVP) und das »Präsidium der VP Berlin« (PdVP). Die untere Ebene der Polizeiorganisation bildeten die VP-Kreisämter (VPKA), die als Außenstellen VP-Reviere, -Wachen und -Gruppenposten unterhielten, sowie die VP-Inspektionen (VPI) in den Ostberliner Stadtbezirken. In den Gemeinden und Stadtbezirken wurden hauptamtl. Abschnittsbevollmächtigte (ABV) eingesetzt, die von rd. 158 000 freiwilligen Helfern als ehrenamtl. Hilfspolizisten unterstützt wurden, um die Bev. besser überwachen zu können. Die rd. 18 000 Mann starken VP-Bereitschaften waren kasernierte Polizeitruppen, die vornehmlich zur Bekämpfung polit. Unruhen bestimmt waren und unmittelbar dem Innen-Min. unterstanden (z. B. Anfang Okt. 1989 in größeren Städten der DDR Übergriffe auf friedl. Demonstranten der sich formierenden Bürgerbewegung). Eine Rechtsgrundlage für die VP wurde erst mit dem Ges. über die Aufgaben und Befugnisse der DVP vom 11. 6. 1968 geschaffen. Mit der staatl. Wiederherstellung der dt. Einheit 1990 wurde die VP aufgelöst und in die neuen Landespolizeien überführt. Für eine kurze Übergangszeit, bis zum Erlass eigener Polizeigesetze, galt in den neuen Bundesländern das DVP-Gesetz als Landesrecht fort.