Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksmusik
Volksmusik,die Gesamtheit der, im Unterschied zur schriftlich überlieferten Kunstmusik, gedächtnismäßig weitergegebenen musikal. Tradition eines Volkes oder Landes: Volkslied, Volkstanz und instrumentale Musik; Musizierformen und Instrumentarium sind nach Landschaften, Stämmen und Volksgruppen verschieden. Im 19. und 20. Jh. haben wiss. Sammelinteresse, Massenmedien und Ausbau der Bildungseinrichtungen wesentlich auf die volksmusikal. Traditionen eingewirkt; die V. ist jetzt durch schriftl. oder phonograph. Aufzeichnung beliebig reproduzierbar. Im Ggs. zur professionell-kommerziellen Pflege von V., die heute weite Bereiche des Musikmarktes abdeckt, beschränkt sich die von Laien geübte Musik v. a. auf vereinsmäßig organisierte Gruppen (Blasmusik, Trachtenkapellen, Gesangvereine).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Volksmusik