Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volkskirche
Volkskirche,eine christl. Kirche, die sich in Selbstverständnis und Organisationsstruktur als Kirche eines Volkes bzw. eines bestimmten Volksteils versteht, i. d. R. die Mehrheit der Bev. umfasst und in die der Einzelne »hineingeboren« wird, d. h. durch Kindertaufe auf der Basis konfessioneller Tradition Mitgl. wird. Die V. kann zugleich auch Staatskirche sein; von ihr unterscheiden sich die Freikirchen.
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