Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksinitiative
Volks|initiative, im schweizer. Gesetzgebungsverfahren die von der Verf. als Volksanregung bezeichnete, vom Volk zu ergreifende Möglichkeit, ein konkretes Gesetz zu initiieren (Art. 120 f. Bundes-Verf.). Auf Bundesebene kann durch V. nur die Einleitung einer Teil- oder Totalrevision der Bundes-Verf. verlangt werden. Hierzu sind 100 000 Unterschriften der Stimmberechtigten notwendig.
Volks|initiative, im schweizer. Gesetzgebungsverfahren die von der Verf. als Volksanregung bezeichnete, vom Volk zu ergreifende Möglichkeit, ein konkretes Gesetz zu initiieren (Art. 120 f. Bundes-Verf.). Auf Bundesebene kann durch V. nur die Einleitung einer Teil- oder Totalrevision der Bundes-Verf. verlangt werden. Hierzu sind 100 000 Unterschriften der Stimmberechtigten notwendig.