Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volkseinkommen
Volks|einkommen,die Summe aller den inländ. Wirtschaftssubjekten aus dem In- und Ausland in einer Periode zufließenden Einkommen. Das V. umfasst gemäß der volkswirtsch. Gesamtrechnung (VGR) die Erwerbs- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte und Organisationen ohne Erwerbszweck (nach Abzug der Zinsen auf Konsumentenschulden), die Vermögenseinkommen des Staates (nach Abzug der Zinsen auf öffentl. Schulden) und die unverteilten Gewinne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Somit stellt das V. das einkommensmäßige Äquivalent der Gütererzeugung dar, berechnet nach den Kosten der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden, Kapital, Unternehmertätigkeit (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten). In der VGR werden ausgehend vom Anteil der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck am V. weitere Einkommensgrößen und -quoten (z. B. Lohn- und Gewinnquote) errechnet. Das V. gilt als zentrale Größe der Verteilungsrechnung des Sozialprodukts sowie der Analyse und polit. Gestaltung der Einkommensverteilung. Bei den Bestimmungsgründen des V. werden nach der VGR Entstehungs- (Wertschöpfung), Verwendungs- (Konsum, Investitionen, Außenbeitrag), Verteilungs- (Arbeitseinkommen, Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen) und Aufteilungskomponenten (Sparen und Konsum) unterschieden.
In sozialist. Planwirtschaften entsprach dem V. das produzierte Nationaleinkommen, das als Differenz zw. gesellschaftl. Gesamtprodukt (Gesamtheit der in einer Periode erzeugten Güter und produktiven Dienstleistungen) und Produktionsverbrauch (v. a. Abschreibungen, Vorleistungen) errechnet wurde. Die Ermittlung der V.-Rechnung beruhte auf den Planabrechnungen der Betriebe, bewertet zu Planpreisen. Die Hauptunterschiede zum marktwirtsch. Konzept der V.-Rechnung sind: 1) Entsprechend der marxschen Wertlehre wurde nur die materielle Produktion berücksichtigt, nicht aber Dienstleistungen (bis auf die »materiellen Dienstleistungen«). 2) Die Preisermittlung erfolgte nicht über den Markt, sondern durch staatl. Festsetzungen und Richtlinien. 3) Im Ggs. zu den V.-Berechnungen waren die der Umsatzsteuer entsprechenden Abgaben im Nationaleinkommen eingeschlossen. Es entsprach deshalb dem Nettosozialprodukt zu Marktpreisen.
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