Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksbücher
Volksbücher,durch J. Görres eingeführter Begriff; er bezeichnete zunächst romanhafte Prosafassungen mittelalterl. Versepen, dann auch populäre Novellensammlungen der Renaissance. Die Erzählstoffe entstammten meist der frz. Heldensage und den frz. Ritterromanen (u. a. »Melusine«, »Magelone«), die dt. Heldensage war Quelle für den »Gehörnten Siegfried«, das dt. höf. Epos für »Herzog Ernst« und »Tristan«. Auf Legenden beruhen »Genovefa« und die V. von Sankt Brandan. Auch antike Stoffe wurden verarbeitet. Auf oriental. Stoffe in lat. Überlieferung gehen das V. von den »Sieben weisen Meistern« und der »Ewige Jude« zurück. Zu V. wurden auch altes Erzählgut, zusammenfassende Tiergeschichten wie der Reinecke Fuchs und Schwanksammlungen wie das »Lalebuch« und die »Schildbürger«. Die Romantik hat die V. wieder belebt.
Literatur:
Mackensen, L.: Die dt. V. Leipzig 1927.
Kreutzer, H. J.: Der Mythos vom Volksbuch. Studien zur Wirkungsgeschichte des frühen dt. Romans seit der Romantik. Stuttgart 1977.
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