Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksbegehren
Volksbegehren(Volksanregung), das auf verfassungsrechtl. Grundlage beruhende Verlangen einer Mindestzahl von Staatsbürgern nach Erlass eines Gesetzes oder Herbeiführung eines Volksentscheids. - In Österreich kennen die Verf. der Länder V. und der Bund das V. auf Erlass von Gesetzen (Art. 41 Bundes-Verfassungs-Ges.); für die Schweiz Volksinitiative.
Volksbegehren(Volksanregung), das auf verfassungsrechtl. Grundlage beruhende Verlangen einer Mindestzahl von Staatsbürgern nach Erlass eines Gesetzes oder Herbeiführung eines Volksentscheids. - In Österreich kennen die Verf. der Länder V. und der Bund das V. auf Erlass von Gesetzen (Art. 41 Bundes-Verfassungs-Ges.); für die Schweiz Volksinitiative.