Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volksbanken
Volksbanken,auf H. Schulze-Delitzsch zurückgehende gewerbl. Kreditgenossenschaften; sie dienen bes. der organisierten Kreditversorgung des gewerbl. Mittelstands, betreiben als Universalbanken auch alle übl. Bankgeschäfte. Seit 1971 sind die V. mit den Raiffeisenbanken im »Bundesverband der Dt. V. und Raiffeisenbanken e. V.« zusammengeschlossen.
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