Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volk
Volk[ahd. folc, wohl eigtl. »viele«],
1) allg.: vielschichtiger, unterschiedlich definierter Begriff: 1) sprachgeschichtlich (veraltet) z. B. die Mannschaft eines Schiffes oder die Angehörigen eines Heerhaufens; 2) die »breite Masse« der »einfachen« Mitgl. einer Gesellschaft; 3) die ethnisch-spezif. Einheit einer Gruppe von Menschen im Sinne von Ethnie; 4) eine Gruppe von Menschen, die sich als ideelle Einheit begreift, d. h. als eine durch gemeinsame Herkunft, Geschichte, Kultur und Sprache, z. T. auch Religion verbundene Gemeinschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist dieses Verständnis von V. nicht klar abgrenzbar von dem der Nation; beide Begriffe können insofern voneinander abgehoben werden, als Nation mehr Elemente der polit. Willensbildung enthält und V. stärker emotionale Erfahrungen anspricht (Nationalbewusstsein). Die Unbestimmtheit beider Begriffe fördert ihren demagog. Gebrauch, was zur Diskreditierung des Begriffs V. (und bes. des Adjektivs »völkisch«) nach der nat.-soz. Zeit führte; 5) staatsrechtlich Träger der Staatsgewalt (Staats-V.), in einer Demokratie Inhaber der Souveränität (Volkssouveränität), die in Abstimmungen und Wahlen ausgeübt wird.
2) Zoologie: bei Tieren im Sinn von Staat (Bienen-V.) und von Schwarm, Rudel, Kette (ein V. Rebhühner).
Volk[ahd. folc, wohl eigtl. »viele«],
1) allg.: vielschichtiger, unterschiedlich definierter Begriff: 1) sprachgeschichtlich (veraltet) z. B. die Mannschaft eines Schiffes oder die Angehörigen eines Heerhaufens; 2) die »breite Masse« der »einfachen« Mitgl. einer Gesellschaft; 3) die ethnisch-spezif. Einheit einer Gruppe von Menschen im Sinne von Ethnie; 4) eine Gruppe von Menschen, die sich als ideelle Einheit begreift, d. h. als eine durch gemeinsame Herkunft, Geschichte, Kultur und Sprache, z. T. auch Religion verbundene Gemeinschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist dieses Verständnis von V. nicht klar abgrenzbar von dem der Nation; beide Begriffe können insofern voneinander abgehoben werden, als Nation mehr Elemente der polit. Willensbildung enthält und V. stärker emotionale Erfahrungen anspricht (Nationalbewusstsein). Die Unbestimmtheit beider Begriffe fördert ihren demagog. Gebrauch, was zur Diskreditierung des Begriffs V. (und bes. des Adjektivs »völkisch«) nach der nat.-soz. Zeit führte; 5) staatsrechtlich Träger der Staatsgewalt (Staats-V.), in einer Demokratie Inhaber der Souveränität (Volkssouveränität), die in Abstimmungen und Wahlen ausgeübt wird.
2) Zoologie: bei Tieren im Sinn von Staat (Bienen-V.) und von Schwarm, Rudel, Kette (ein V. Rebhühner).