Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vogelfang
Vogelfang,das Einfangen von Vögeln zu gewerbl. (v. a. für den Handel mit Stubenvögeln) und wiss. Zwecken oder als Nahrung. Während der V. zu gewerbl. und wiss. Zwecken durch Ausnahmebestimmungen geregelt wird, ist v. a. der Singvogelfang für kulinar. Zwecke in den meisten europ. Ländern verboten; für EG-Mitgliedsstaaten existiert eine EG-Vogelschutzrichtlinie, die u. a. den Fang von Vögeln auf dem Weg in ihre Überwinterungsgebiete verbietet. Dessen ungeachtet werden v. a. im Mittelmeerraum nach wie vor jährlich Mio. Singvögel gefangen und getötet.
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