Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Visitation
Visitation[v-, lat.] die, Kirchenrecht: der regelmäßige Besuch des Trägers der kirchl. Jurisdiktion in den Gemeinden seines Jurisdiktionsbezirks; als Mittel der kirchl. Aufsicht seit dem 4. Jh. bezeugt; erfolgt in der kath. Kirche mindestens alle fünf Jahre durch den Diözesanbischof, in den evang. Kirchen in regelmäßigen Abständen durch den Bischof, Superintendenten oder Propst. - Ad-Limina-Besuch, offiziell Visitatio Liminum (lat. »Besuch der Gräber [der Apostel]«): in der kath. Kirche die den Diözesanbischöfen alle fünf Jahre obliegende Pflicht, sich nach Rom zu begeben, um die Gräber der Apostel Petrus und Paulus zu verehren und den Papst aufzusuchen. Vor diesem Besuch legen sie dem Papst den Bericht über den Stand ihrer Diözese vor.
Visitation[v-, lat.] die, Kirchenrecht: der regelmäßige Besuch des Trägers der kirchl. Jurisdiktion in den Gemeinden seines Jurisdiktionsbezirks; als Mittel der kirchl. Aufsicht seit dem 4. Jh. bezeugt; erfolgt in der kath. Kirche mindestens alle fünf Jahre durch den Diözesanbischof, in den evang. Kirchen in regelmäßigen Abständen durch den Bischof, Superintendenten oder Propst. - Ad-Limina-Besuch, offiziell Visitatio Liminum (lat. »Besuch der Gräber [der Apostel]«): in der kath. Kirche die den Diözesanbischöfen alle fünf Jahre obliegende Pflicht, sich nach Rom zu begeben, um die Gräber der Apostel Petrus und Paulus zu verehren und den Papst aufzusuchen. Vor diesem Besuch legen sie dem Papst den Bericht über den Stand ihrer Diözese vor.