Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Virilstimme
Virilstimme[v-], Einzelstimme bei Abstimmungen in verfassungsrechtl. Kollegien; bes. im Reichstag des Hl. Röm. Reichs (bis 1806) und im Bundestag des Dt. Bundes (1815-66) die Einzelstimme eines Fürsten oder Gliedstaats; Ggs.: Kuriatstimme.
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