Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Viehkauf
Viehkauf,der Kauf bestimmter Tiere (Pferde, Esel, Maulesel, Rinder, Schafe, Schweine), bei dem der Verkäufer, abweichend von der für den Kauf geltenden Mängelhaftung, nur Hauptmängel (aufgeführt in der VO vom 27. 3. 1899) innerhalb bestimmter kurzer Fristen (Gewährfristen) zu vertreten hat (§§ 481 ff. BGB). Der Käufer kann nur Wandlung verlangen, nicht Minderung.
Viehkauf,der Kauf bestimmter Tiere (Pferde, Esel, Maulesel, Rinder, Schafe, Schweine), bei dem der Verkäufer, abweichend von der für den Kauf geltenden Mängelhaftung, nur Hauptmängel (aufgeführt in der VO vom 27. 3. 1899) innerhalb bestimmter kurzer Fristen (Gewährfristen) zu vertreten hat (§§ 481 ff. BGB). Der Käufer kann nur Wandlung verlangen, nicht Minderung.