Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Videothek
Videothek [v-; nach Bibliothek gebildet] die, i. w. S. eine Sammlung von bespielten Videokassetten (Videofilme, Videoclips), z. B. in einer öffentl. Bibliothek; i. e. S. gewerbl. Verleih- oder Verkaufsgeschäft für Videofilme. Das Jugendschutz-Ges. vom 25. 2. 1985 bestimmt, dass Videokassetten von der Obersten Landesbehörde für die jeweilige Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sein müssen, jugendgefährdende Ton- und Bildträger in eine Liste der Bundesprüfstelle aufzunehmen sind; es begründet ein Verbreitungsverbot indizierter Kassetten an Kinder und Jugendliche.
Videothek [v-; nach Bibliothek gebildet] die, i. w. S. eine Sammlung von bespielten Videokassetten (Videofilme, Videoclips), z. B. in einer öffentl. Bibliothek; i. e. S. gewerbl. Verleih- oder Verkaufsgeschäft für Videofilme. Das Jugendschutz-Ges. vom 25. 2. 1985 bestimmt, dass Videokassetten von der Obersten Landesbehörde für die jeweilige Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sein müssen, jugendgefährdende Ton- und Bildträger in eine Liste der Bundesprüfstelle aufzunehmen sind; es begründet ein Verbreitungsverbot indizierter Kassetten an Kinder und Jugendliche.