Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn,der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtsch., gewerbl. oder freiberufl. Betriebes, Teilbetriebes, Mitunternehmeranteils bzw. bei Betriebsaufgabe oder bei Veräußerung einer wesentl. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn. V. unterliegen der Einkommensteuer, soweit sie bestimmte Freibeträge überschreiten (§§ 14, 14 a, 16, 17, 18 EStG). V. können auf Antrag als außerordentl. Einkünfte mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden (§ 34 EStG).
Veräußerungsgewinn,der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtsch., gewerbl. oder freiberufl. Betriebes, Teilbetriebes, Mitunternehmeranteils bzw. bei Betriebsaufgabe oder bei Veräußerung einer wesentl. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn. V. unterliegen der Einkommensteuer, soweit sie bestimmte Freibeträge überschreiten (§§ 14, 14 a, 16, 17, 18 EStG). V. können auf Antrag als außerordentl. Einkünfte mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden (§ 34 EStG).