Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Veräußerung
Veräußerung,die rechtsgeschäftl. Übertragung von Sachen (Übereignung), Forderungen (Abtretung) oder dingl. Rechten auf eine andere Person. Durch Gesetz, Gerichte o. a. Behörden kann die V. untersagt werden (V.-Verbot), z. B. im Rahmen des Konkurses.
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