Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Veränderungssperre
Veränderungs|sperre (Bausperre), im Baurecht das durch gemeindl. Satzung ausgesprochene Verbot, in einem bestimmten Gebiet genehmigungsbedürftige oder wertsteigernde baul. Anlagen zu errichten oder zu ändern. V. dienen der Sicherung der Bebauungsplanung und sind für eine gewisse Zeit entschädigungsfrei hinzunehmen.
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