Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verweisung
Verweisung,Prozessrecht: Abgabe eines Rechtsstreits aus Zuständigkeitsgründen an ein anderes Gericht zur Vermeidung eines zweiten Rechtsstreits (Kompetenzkonflikt); die auf Antrag einer Partei erfolgte V. zwischen Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen ist unanfechtbar (Art. 102 Gerichtsverfassungs-Ges.).
Verweisung,Prozessrecht: Abgabe eines Rechtsstreits aus Zuständigkeitsgründen an ein anderes Gericht zur Vermeidung eines zweiten Rechtsstreits (Kompetenzkonflikt); die auf Antrag einer Partei erfolgte V. zwischen Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen ist unanfechtbar (Art. 102 Gerichtsverfassungs-Ges.).