Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verwaltungsreform
Verwaltungsreform,umfassende Veränderung der Verwaltungsorganisation, meist verbunden mit einer räuml. Neugliederung der Verwaltungseinheiten (Gebietsreform). In der Bundesrep. Dtl. wurden seit Mitte der 1960er-Jahre in allen Bundesländern unterschiedl. Reformpläne aufgestellt. Sie betrafen die Schaffung größerer kommunaler Einheiten mit leistungsfähigen Gemeindeverwaltungen. Die Neugliederung auf Ortsebene ist abgeschlossen und hat die Zahl der Gemeinden erheblich vermindert. Die Kreisreform zielt generell auf eine Vergrößerung der Landkreise ab, z. T. unter Einbeziehung bisher kreisfreier Städte. Verschiedentlich wurde die Zahl der RegBez. vermindert (Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW). - In der DDR wurden 1990 die Länder gebildet; nach dem Beitritt wurden Kreisreformen durchgeführt. Die Gemeindereform ließ die Vielzahl der kleinen Gemeinden grundsätzlich bestehen, jedoch mussten sich Gemeinden mit weniger als 2 000 oder 3 000 Ew. in Verw.-Gemeinschaften zusammenfinden. Im Umfeld der größeren Städte fanden bzw. finden Eingemeindungen statt. - Im Ggs. zur territorialen Neuordnung unterer Verw.einheiten hat eine V. in anderen Bereichen der öffentl. Verw. kaum stattgefunden.
Literatur:
Ellwein, T.: Das Dilemma der Verw. Verwaltungsstruktur u. Verwaltungsreformen in Deutschland. Mannheim u. a. 1994.
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