Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht,die für die Handhabung der Verwaltung herausgebildeten Vorschriften, ein Teil des öffentlichen Rechts. Das allg. V. beinhaltet die für die Verwaltung allg. geltenden Regelungen (im Verwaltungsverfahrens-Ges. des Bundes i. d. F. v. 21. 9. 1998 und den entsprechenden Ges. der Länder teilweise kodifiziert). Das besondere V. umfasst die jeweiligen speziellen Materien (z. B. Polizei-, Bau-, Gemeinde-, Wehr-, Beamten-, Gewerbe-, Schulrecht).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verwaltungsrecht