Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verwahrungsbruch
Verwahrungsbruch,das Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen dienstlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände oder Schriftstücke; mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Amtsträgern bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe bedroht (§ 133 StGB).
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