Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verwahrungsbruch
Verwahrungsbruch,das Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen dienstlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände oder Schriftstücke; mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Amtsträgern bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe bedroht (§ 133 StGB).
Verwahrungsbruch,das Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen dienstlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände oder Schriftstücke; mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Amtsträgern bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe bedroht (§ 133 StGB).