Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verursachung
Verursachung(Kausalität, Kausalzusammenhang), der bedingungsmäßige Zusammenhang zw. einem Tun oder Unterlassen und dem dadurch bewirkten Erfolg (Ergebnis). Im Strafrecht wird als kausal jede Bedingung für den Erfolg gewertet, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (Bedingungs- oder Äquivalenztheorie); im Zivilrecht wird nur die Bedingung als V. berücksichtigt, die nach der Lebenswahrscheinlichkeit zur Herbeiführung des eingetretenen Erfolges (z. B. eines Schadens) geeignet war (adäquate Kausalität, Adäquanztheorie).
Verursachung(Kausalität, Kausalzusammenhang), der bedingungsmäßige Zusammenhang zw. einem Tun oder Unterlassen und dem dadurch bewirkten Erfolg (Ergebnis). Im Strafrecht wird als kausal jede Bedingung für den Erfolg gewertet, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (Bedingungs- oder Äquivalenztheorie); im Zivilrecht wird nur die Bedingung als V. berücksichtigt, die nach der Lebenswahrscheinlichkeit zur Herbeiführung des eingetretenen Erfolges (z. B. eines Schadens) geeignet war (adäquate Kausalität, Adäquanztheorie).