Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertriebsbindung
Vertriebsbindung, vertraglich abgesicherte Beschränkung des Vertriebs von Waren, bei der ein Hersteller die Abnehmer seiner Erzeugnisse (meist Groß- und Einzelhandelsbetriebe) verpflichtet, diese nur an bestimmte Kundenkreise oder nur in bestimmten Absatzgebieten zu veräußern bzw. beim Verkauf bestimmte Termine einzuhalten. V. beschränken die Handlungsfreiheit der gebundenen Vertragspartner und dienen als Kartellersatz. Durch V. marktbeherrschender Hersteller können Konkurrenten vom Markt verdrängt bzw. der Marktzugang für neue Anbieter gesperrt werden. In Dtl. unterliegen V. der Missbrauchsaufsicht und können bei wesentl. Beeinträchtigung des Wettbewerbs untersagt werden (§ 16 Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26. 8. 1998).
Vertriebsbindung, vertraglich abgesicherte Beschränkung des Vertriebs von Waren, bei der ein Hersteller die Abnehmer seiner Erzeugnisse (meist Groß- und Einzelhandelsbetriebe) verpflichtet, diese nur an bestimmte Kundenkreise oder nur in bestimmten Absatzgebieten zu veräußern bzw. beim Verkauf bestimmte Termine einzuhalten. V. beschränken die Handlungsfreiheit der gebundenen Vertragspartner und dienen als Kartellersatz. Durch V. marktbeherrschender Hersteller können Konkurrenten vom Markt verdrängt bzw. der Marktzugang für neue Anbieter gesperrt werden. In Dtl. unterliegen V. der Missbrauchsaufsicht und können bei wesentl. Beeinträchtigung des Wettbewerbs untersagt werden (§ 16 Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26. 8. 1998).