Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertretung ohne Vertretungsmacht
Vertretung ohne Vertretungsmacht,das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d.h., er bedarf der Genehmigung durch den Vertretenen. Der Vertreter ohne Vertretungsmandat haftet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert, dem anderen Teil, wenn er auf die Vertretungsmacht vertrauen durfte, nach dessen Wahl auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 179 BGB).
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