Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertrauensfrage
Vertrauensfrage,in parlamentar. Reg.systemen vom Reg.chef gestellter Antrag an das Parlament, ihm das Vertrauen auszusprechen; bei Ablehnung erfolgt i. d. R. der Rücktritt der Reg. und/oder Auflösung des Parlaments. Wenn in Dtl. die vom Bundeskanzler gestellte V. nicht von der Mehrheit der Mitgl. des Bundestages bejaht wird, kann der Bundespräs. den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen auflösen. Das Auflösungsrecht erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitgl. einen neuen Bundeskanzler wählt (Art. 68 GG). (Misstrauensvotum)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vertrauensfrage