Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertragslehre
Vertragslehre(Vertragstheorie), eine auf dem Naturrecht der Aufklärung beruhende staatsphilosoph. Lehre, nach der sich die Menschen als gleiche und freie Wesen aufgrund eines Vertrages zu Staat und Gesellschaft (Gesellschaftsvertrag, Sozialvertrag oder Staatsvertrag) zusammengetan haben. Die V. richtete sich bes. gegen das absolutist. Dogma des von Gott eingesetzten Herrschers. Hauptvertreter sind u. a. J. Althusius, H. Grotius, S. Pufendorf, T. Hobbes, J. Locke, C. Thomasius, J.-J. Rousseau, I. Kant, T. Jefferson und T. Paine. In seiner normativen Philosophie knüpft J. Rawls an die V. an.
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