Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertragshändler
Vertragshändler,rechtlich selbstständiger Händler, der, oft auf Dauer, vertraglich mit einem Hersteller vereinbart hat, nur dessen Produkte im Sortiment zu führen. Die Hersteller räumen meist Vorzugsrechte und Gebietsschutz ein und gestatten das Auftreten unter ihrem Namen oder Markenzeichen.
Vertragshändler,rechtlich selbstständiger Händler, der, oft auf Dauer, vertraglich mit einem Hersteller vereinbart hat, nur dessen Produkte im Sortiment zu führen. Die Hersteller räumen meist Vorzugsrechte und Gebietsschutz ein und gestatten das Auftreten unter ihrem Namen oder Markenzeichen.