Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vertragsfreiheit
Vertragsfreiheit,als Teil der Privatautonomie der Grundsatz im bürgerl. Recht, nach dem Verträge frei abgeschlossen und frei gestaltet werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Regeln, gesetzl. Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Vertragsfreiheit,als Teil der Privatautonomie der Grundsatz im bürgerl. Recht, nach dem Verträge frei abgeschlossen und frei gestaltet werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Regeln, gesetzl. Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.