Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verteilung
Verteilung,Sozialwissenschaften: Prozess oder Ergebnis der Aufteilung materieller oder immaterieller Größen, die die objektiv messbare und subjektiv empfundene Lebensqualität maßgeblich bestimmen, auf die Mitgl. einer Gesellschaft.
In demokratischen marktwirtsch. Staaten dominiert bei der V. von Einkommen und Vermögen die marktmäßig bewertete Leistung des Wirtschaftssubjekts. Das marktwirtsch. Leistungsprinzip führt zu einer prinzipiellen Ungleichheit von Einkommen und - auch bedingt durch Privateigentum und Vererbung von Vermögenswerten - Vermögen (Einkommens-, Vermögens-, Unternehmenskonzentration). Um eine soziale Marktwirtschaft mit V.-Gerechtigkeit zu erreichen, verfolgt der Staat als Sozialstaat eine Verteilungspolitik, die auf eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung abzielt. Die V.-Politik ist ein Teilgebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik; in Form der neutralisierenden V.-Politik, die zu Korrekturen des Marktergebnisses führt, umfasst sie v. a. die Besteuerung der laufenden Einkommen (progressive Einkommensteuer), der Vermögenszuwächse (Kapitalertragsteuern) oder bestimmter privater Ausgaben (z. B. Luxussteuern) sowie die Gewährung versch. Transfers. V.-Fragen stellen sich auch aufgrund regionaler (z. B. Nord-Süd-Konflikt) oder sektoraler (Entwicklungs-)Unterschiede, die Gegenstand von Entwicklungs-, Regional- sowie Strukturpolitik sind.
Verteilung,Sozialwissenschaften: Prozess oder Ergebnis der Aufteilung materieller oder immaterieller Größen, die die objektiv messbare und subjektiv empfundene Lebensqualität maßgeblich bestimmen, auf die Mitgl. einer Gesellschaft.
In demokratischen marktwirtsch. Staaten dominiert bei der V. von Einkommen und Vermögen die marktmäßig bewertete Leistung des Wirtschaftssubjekts. Das marktwirtsch. Leistungsprinzip führt zu einer prinzipiellen Ungleichheit von Einkommen und - auch bedingt durch Privateigentum und Vererbung von Vermögenswerten - Vermögen (Einkommens-, Vermögens-, Unternehmenskonzentration). Um eine soziale Marktwirtschaft mit V.-Gerechtigkeit zu erreichen, verfolgt der Staat als Sozialstaat eine Verteilungspolitik, die auf eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung abzielt. Die V.-Politik ist ein Teilgebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik; in Form der neutralisierenden V.-Politik, die zu Korrekturen des Marktergebnisses führt, umfasst sie v. a. die Besteuerung der laufenden Einkommen (progressive Einkommensteuer), der Vermögenszuwächse (Kapitalertragsteuern) oder bestimmter privater Ausgaben (z. B. Luxussteuern) sowie die Gewährung versch. Transfers. V.-Fragen stellen sich auch aufgrund regionaler (z. B. Nord-Süd-Konflikt) oder sektoraler (Entwicklungs-)Unterschiede, die Gegenstand von Entwicklungs-, Regional- sowie Strukturpolitik sind.