Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verteidigungsfall
Verteidigungsfall,äußerer, durch einen mit Waffengewalt geführten oder unmittelbar drohenden Angriff auf das Bundesgebiet hervorgerufener Notstand (Art. 115 a GG, Notstandsverfassung).
Verteidigungsfall,äußerer, durch einen mit Waffengewalt geführten oder unmittelbar drohenden Angriff auf das Bundesgebiet hervorgerufener Notstand (Art. 115 a GG, Notstandsverfassung).