Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versäumnisverfahren
Versäumnisverfahren,Zivilprozess: Verfahren, das bei Versäumnis einer Partei stattfindet. Auf Antrag der erschienenen Partei ergeht gegen die nicht erschienene das Versäumnisurteil: gegen den nicht erschienenen Kläger auf Klageabweisung, gegen den Beklagten auf Verurteilung, soweit das Vorbringen der das Versäumnisurteil beantragenden Partei schlüssig ist. Hiergegen steht der säumigen Partei der Einspruch zu (Frist zwei Wochen ab Zustellung), durch den der Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt wird (§§ 330-347 ZPO).
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