Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versäumnis
Versäumnis(Säumnis), das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln einer ordnungsgemäß geladenen Partei in einem festgesetzten mündl. Verhandlungstermin (Versäumnisverfahren). Die Versäumung sonstiger Prozesshandlungen hat meistens zur Folge, dass die Partei von der Vornahme der Prozesshandlung ausgeschlossen wird (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). - Bei wesentl. Überschreitung einer steuerl. Zahlungsfrist entsteht kraft Gesetzes und verschuldensunabhängig ein Säumniszuschlag in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
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