Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verstrickungsbruch
Verstrickungsbruch(Arrestbruch, Pfandbruch), vorsätzl. Beiseiteschaffen, Zerstören und Beschädigen von Sachen, die rechtswirksam gepfändet oder beschlagnahmt worden sind; nach § 136 StGB strafbar.
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