Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versorgungsanstalt
Versorgungsanstalt(Versorgungseinrichtung), Einrichtung für eine zusätzl. pflichtgemäße Alters- und Hinterbliebenenversorgung bes. für Angestellte und Arbeiter des öffentl. Dienstes. Die größte V. ist die V. des Bundes und der Länder, VBL, Karlsruhe, eine dem Bundesmin. der Finanzen unterstellte rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts. An der Anstalt sind beteiligt: die Bundesrep. Dtl., die Länder (ohne Hamburg und Saarland), Gemeindeverwaltungen, Träger der Sozialversicherung u. a. Arbeitsrechtl. Grundlage für die zusätzl. Alters- und Hinterbliebenenversorgung bilden Tarifverträge. Gewährt werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und Hinterbliebene, Sterbegeld, Abfindungen und Beitragsrückerstattungen.
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