Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versiegelung
Versiegelung (Boden-V.), Bodenschutz: Verdichtung, Abdichtung, Auffüllung des Bodens sowie Aufschüttungen durch bauliche u. a. menschl. Einwirkungen. V.- und Belagsarten sowie deren Durchlässigkeit für Wasser und Luft bestimmen den Grad der Isolierung des Bodens von Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre und das Ausmaß seiner Beeinträchtigung. Die V. führt u. a. zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung, da Niederschlagswasser nicht ungehindert versickern kann, sowie zu einer Beeinträchtigung des Bodens als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Straßen- und Schienentrassen führen zu einer Zerschneidung der Landschaft und ihrer natürl. Zusammenhänge, Lebensräume für Pflanzen und Tiere werden eingeengt und ihr ökolog. Wert wird gemindert. Der steigenden Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr und der damit verbundenen V. kann man u. a. entgegenwirken durch: die Nutzung von Entsiegelungsmöglichkeiten, deren Potenzial bei ca. 10 % der versiegelten Fläche innerhalb des bebauten Bereiches liegt; die Sanierung und Wiedernutzbarmachung von Gewerbe- und Industriebrachen; den Umbau- und Rückbau nicht mehr benötigter Siedlungsflächen; eine vorrangige Innenverdichtung in Siedlungsbereichen gegenüber der Neuinanspruchnahme von Boden sowie die Bündelung von Verkehrswegen. (Bodenrecht)
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