Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter(Versicherungsagent), eine Person, die für Versicherungsgesellschaften Versicherungsverträge vermittelt oder abschließt (Versicherungsvertrags-Ges. §§ 43 ff.). Bei Selbstständigkeit und ständiger Betrauung ist der V. auch Handelsvertreter.
Versicherungsvertreter(Versicherungsagent), eine Person, die für Versicherungsgesellschaften Versicherungsverträge vermittelt oder abschließt (Versicherungsvertrags-Ges. §§ 43 ff.). Bei Selbstständigkeit und ständiger Betrauung ist der V. auch Handelsvertreter.