Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,Abk. VVaG, privater rechtsfähiger Verein, bei dem die Gesamtheit der Versicherten zugleich den Versicherer bildet. Die Organisation ähnelt derjenigen der AG.
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