Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versicherungskennzeichen
Versicherungskennzeichen,für Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle, die am öffentl. Straßenverkehr teilnehmen sollen, vorgeschriebenes Kennzeichen zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 29e StVZO).
Versicherungskennzeichen,für Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle, die am öffentl. Straßenverkehr teilnehmen sollen, vorgeschriebenes Kennzeichen zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 29e StVZO).