Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug,das Vortäuschen eines Versicherungsfalls zu dem Zweck, Versicherungsleistungen zu erhalten. V. wird als gewöhnl. Betrug bestraft (§ 263 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Wird ein Versicherungsfall vorgetäuscht, nachdem der Täter oder ein Dritter zu diesem Zweck eine Sache von bed. Wert in Brand gesetzt oder ein Schiff zum Sinken gebracht hat, liegt regelmäßig ein bes. schwerer Fall des V. vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird (§ 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB). Versicherungsmissbrauch.
Versicherungsbetrug,das Vortäuschen eines Versicherungsfalls zu dem Zweck, Versicherungsleistungen zu erhalten. V. wird als gewöhnl. Betrug bestraft (§ 263 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Wird ein Versicherungsfall vorgetäuscht, nachdem der Täter oder ein Dritter zu diesem Zweck eine Sache von bed. Wert in Brand gesetzt oder ein Schiff zum Sinken gebracht hat, liegt regelmäßig ein bes. schwerer Fall des V. vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird (§ 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB). Versicherungsmissbrauch.