Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsicht,staatliche Überwachung der Individualversicherung, eingeführt duch das V.-Gesetz vom 12. 5. 1901. Sie umfasst die Zulassung der Versicherungsunternehmen und die Beaufsichtigung ihres Geschäftsbetriebs. Aufsichtsbehörde ist v. a. das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV, gegr.1951), Sitz Bonn. Das Ges. zur Durchführung versicherungsrechtl. Richtlinien des Rates der EG vom 28. 9. 1990 bewirkte eine Lockerung der V. und die Aufhebung von Beschränkungen der Vertragsfreiheit im Versicherungsrecht. Seit 1. 7. 1994 gilt, dass Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EG von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Sitzlandes zugelassen und in Bezug auf ihre Versicherungsgeschäfte im gesamten EG-Bereich beaufsichtigt werden (Sitzlandkontrolle). Das BAV kann aber im Wege der Missstandsaufsicht Maßnahmen ergreifen (§ 81 Abs. 2 V.-Gesetz).
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