Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Versendungskauf
Versendungskauf,Kauf, bei dem der Verkäufer die zusätzl. Pflicht übernimmt, die verkaufte Sache auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu versenden (§ 447 BGB). Mit Auslieferung der Kaufsache an die mit der Versendung beauftragte Person (Spediteur, Frachtführer) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Sache auf den Käufer über.
Versendungskauf,Kauf, bei dem der Verkäufer die zusätzl. Pflicht übernimmt, die verkaufte Sache auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu versenden (§ 447 BGB). Mit Auslieferung der Kaufsache an die mit der Versendung beauftragte Person (Spediteur, Frachtführer) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Sache auf den Käufer über.