Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verschuldungsgrenze
Verschuldungsgrenze,nicht exakt definierbare Grenze, bis zu der sich ein Staat verschulden kann. I. d. R. zeigt sich die V. erst in den Folgewirkungen staatl. Schuldenaufnahme (z. B. Gefährdung des Konjunktur- und Preisstabilisierungsziels). Mögl. Indikatoren zur Beschreibung und Beurteilung der Verschuldungssituation sind die Verschuldungsquote (Anteil der Staatsverschuldung an den Gesamtausgaben des Staates bzw. am Bruttoinlandsprodukt), der Zinsendienstkoeffizient (Verhältnis zw. Zinsverpflichtungen eines Staates und dem Steueraufkommen) sowie die Zinsausgabenquote (Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben eines öffentl. Haushalts). Gesetzl. Vorschriften zur V. in Dtl. finden sich in §§ 6, 19 ff. Stabilitäts-Ges. (Schuldendeckel
)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verschuldungsgrenze