Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verpflichtungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das sich eine Person gegenüber einer anderen zur Erbringung einer Leistung verpflichtet (z. B. Kaufvertrag). Rechtsfolge eines V. ist nicht die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht (Verfügung), sondern die Begründung eines Schuldverhältnisses.
Verpflichtungsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das sich eine Person gegenüber einer anderen zur Erbringung einer Leistung verpflichtet (z. B. Kaufvertrag). Rechtsfolge eines V. ist nicht die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht (Verfügung), sondern die Begründung eines Schuldverhältnisses.