Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verpackungsverordnung
Verpackungsverordnung,VO über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 21. 8. 1998; danach sollen Verpackungen so beschaffen sein, dass a) Verpackungsvolumen und -masse auf ein Mindestmaß begrenzt werden, b) sie möglichst wieder verwendet (Mehrwegverpackungen) oder verwertet werden können und die Umweltauswirkungen bei der Verwertung oder Beseitigung möglichst gering sind und c) schädl. und gefährl. Stoffe bei der Beseitigung in Emissionen, Asche und Sickerwasser auf ein Mindestmaß beschränkt sind. Die V. enthält für die versch. Verpackungsstoffe konkrete Quoten für eine stoffl. Verwertung. Neben dem vorrangigen Recycling lässt sie aber auch eine energet. Verwertung zu, also eine Verbrennung und gezielte Nutzung der anfallenden Wärme. Um eine generelle Rücknahmeverpflichtung für den Handel zu vermeiden, wurde die Duales System Deutschland GmbH aufgebaut.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verpackungsverordnung