Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verordnung
Verordnung,Recht: 1) Rechtsverordnung; 2) im europ. Gemeinschaftsrecht ein auf Art. 189 Abs. 2 des EG-Vertrages fußender, von Rat oder Kommission erlassener verbindl. Rechtsakt mit allg. und unmittelbarer Geltung in den Staaten der EU.
Verordnung,Recht: 1) Rechtsverordnung; 2) im europ. Gemeinschaftsrecht ein auf Art. 189 Abs. 2 des EG-Vertrages fußender, von Rat oder Kommission erlassener verbindl. Rechtsakt mit allg. und unmittelbarer Geltung in den Staaten der EU.