Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermögensteuer
Vermögensteuer,direkte Steuer als Ergänzung der Einkommensteuer, die das Gesamtvermögen natürl. und jurist. Personen zusätzlich belastet. In Dtl. wird seit dem 1. 1. 1997 eine V. nicht mehr erhoben. Das V.-Ges., zuletzt i.d.F.v. 14. 11. 1990, ist zwar vom Gesetzgeber nicht aufgehoben worden, wird jedoch nicht vollzogen, nachdem die vermögensteuerrechtl. Bewertung von Grundbesitz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war und der Gesetzgeber bis zum 31. 12. 1996 keine verfassungskonforme Neuregelung vorgenommen hat. - In Österreich wurde die V. zum 1. 1. 1994 abgeschafft. In der Schweiz wird V. durch die Kantone und Gemeinden erhoben.
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