Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermögensstrafe
Vermögensstrafe,neben Freiheits- und Geldstrafe eine Kriminalstrafe, durch die die Gewinne aus kriminellen Handlungen abgeschöpft werden sollen (§ 43 a StGB). Bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren kann das Gericht zudem auf Zahlung eines Geldbetrages erkennen, der durch die Höhe des Tätervermögens begrenzt ist.
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